Innogy SE | Update zur Nachbesserung
Seit letztem Jahr sind wir mit unserem Fonds Paladin ONE bei dem Versorger innogy investiert. In einem vorangegangenen Blogbeitrag haben wir ausführlich dargelegt, unter welchen Bedingungen – aus unserer Sicht – eine Nachbesserung des Übernahmeangebots, das E.ON den innogy-Aktionären unterbreitet hat, fällig wäre.
Die Vielzahl der Reaktionen auf diesen Beitrag hat uns wirklich überrascht. Mehr als vierzig Fondsmanager, vorwiegend aus dem angelsächsischen Raum, haben sich zwischenzeitlich mit uns in Verbindung gesetzt, um die Details unseres Investment Cases zu diskutieren.
Die innogy-Übernahme geht wohl im dritten Quartal auf die Zielgerade. Gut für die Investoren unseres Fonds ist, dass zwischenzeitlich auch die beteiligten Unternehmen bestätigen, dass der von uns skizzierte Nachbesserungsmechanismus existiert; gute Vorarbeit zahlt sich aus.
Jetzt geht es darum, wie eine Erhöhung des Übernahmeangebots konkret zu berechnen ist. Wir vertreten diesbezüglich eine andere Ansicht, als die beteiligten Unternehmen selbst. Und leiten dies nicht zuletzt auch aus der Angebotsunterlage ab, die für die Übernahme erstellt worden ist. Die finale Entscheidung trifft letztlich jedoch die BaFin. Und genau deshalb haben wir die Bafin zwischenzeitlich um Stellungnahme ersucht. Wer einen trockenen Text gespickt mit Paragraphen und Rechtsbegriffen nicht scheut, dem stellen wir unser Schreiben an die BaFin auf Wunsch gern zur Verfügung. Und alle Leser, die Gedanken dazu haben, dürfen sich selbstverständlich bei uns melden. Wir freuen uns auf eine weitere angeregte Diskussion!