Rechtliche Hinweise

Paladin Acquisition GmbH

Kundenbeschwerden – § 4 Abs. 3 KAVerOV

Die Paladin Acquisition GmbH definiert den Begriff der Beschwerde als jeglichen Ausdruck von Unzufriedenheit eines Kunden gegenüber der Gesellschaft.

Alle eingehenden Beschwerden werden bei der Gesellschaft zentral und elektronisch erfasst und bearbeitet. Nach Eingang der Beschwerde erfolgt eine Benachrichtigung an den Beschwerdeführer und an die Geschäftsleitung der Gesellschaft. Beschwerden werden möglichst innerhalb von fünf Bankarbeitstagen abschließend bearbeitet und das Ergebnis dem Beschwerdeführer mitgeteilt.

Sollte eine schnelle Klärung der Beschwerde innerhalb der fünf Bankarbeitstage aufgrund der Komplexität oder anderer Gründe nicht möglich sein, so erhält der Anleger bzw. Investor innerhalb dieses Zeitraums eine Zwischenmeldung über den Bearbeitungsstand sowie das nach aktuellem Stand avisierte Klärungsdatum.

Eine lückenlose und umfangreiche Dokumentation über den Beschwerdeverlauf und -stand wird sichergestellt. Die im Zusammenhang mit der Beschwerde getroffenen Maßnahmen einschließlich Kulanzregelungen werden für jeden Einzelfall nachvollziehbar dokumentiert.

Eine etwaige Beschwerde ist schriftlich an

Paladin Acquisition GmbH
Beschwerdemanagement
Lister Str. 6
30163 Hannover

oder an

mr@paladin-acquisition.de
Fax: 0511 47 35 33 95

zu richten.