Rechtliche Hinweise

Paladin Asset Management Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital und Teilgesellschaftsvermögen

Best Execution – § 2 Abs. 4 KAVerOV

Wenn die Gesellschaft für TGV Investitionsentscheidungen in Finanzinstrumenten umsetzt, trägt sie dafür Sorge, dass diese im besten Interesse des jeweiligen TGV bzw. dessen Anleger ausgeführt werden. Die Gesellschaft platziert Handelsaufträge für die von ihr verwalteten TGV über einen Broker an geregelten Märkten, börsenähnlichen Marktplätzen oder systematischen Internalisierern.  Daneben sind Ausführungen im Rahmen von OTC-Geschäften (siehe unten) möglich. Bei derartigen Geschäften darf der Ausführungspreis nicht nachteilig vom Börsenkurs abweichen. Nicht gehandelte Finanzinstrumente wickelt die Gesellschaft über standardisierte Rahmenverträge direkt mit dem jeweiligen Kontrahenten ab.

Um eine bestmögliche Ausführung von Handelsaufträgen zu gewährleisten, werden bei jedem Auftrag insbesondere dem aktuellen Börsenkurs, den Transaktionskosten, der Geschwindigkeit sowie der Wahrscheinlichkeit der Ausführung, dem Umfang des Auftrags sowie möglicherweise im Einzelfall relevanten weiteren Aspekten Rechnung getragen. Dies kann dazu führen, dass ein Auftrag über einen Broker zur Ausführung kommt, der nicht die günstigsten Transaktionskosten bietet. Die Bedeutung der o.g. Faktoren kann je nach Art der Order, des Finanzinstruments oder des Ausführungsplatzes variieren. Sofern mehrere Broker eine gleich gute Ausführung erwarten lassen, wird die Gesellschaft vor Orderaufgabe zwischen diesen nach pflichtgemäßem Ermessen eine Auswahl treffen. Die Konditionen sind mit den jeweiligen Brokern fixiert. Nebenabsprachen werden nicht vorgenommen.

Investmentanteile werden über die jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften oder die jeweiligen Verwahrstellen bezogen bzw. abgegeben. Darüber hinaus kann auch der Weg über die Börse beschritten werden. Auch Exchange Traded Funds (ETFs) werden im Normalfall über eine Börse gehandelt.

Die Regelungen der Ausführung gelten entsprechend, wenn Aufträge zur Ausführung über Kontrahenten „Over the Counter“ (OTC) erteilt werden. Anders als bei Aktienmärkten kann für Renten die Auswahl der Kontrahenten bis hin zu nur einem einzigen Anbieter beschränkt sein; ebenso kann die Transparenz von Liquidität und Preisen eingeschränkt sein. Bei OTC-Derivaten (nicht verbriefte und nicht standardisierte Derivate) ist neben dem Preis auch die langfristige Fähigkeit des Kontrahenten, die Produkte angemessen zu betreuen, ein wichtiges Kriterium. Bei der Auswahl der Kontrahenten ist daher für die Gesellschaft auch ein wichtiger Faktor, ob der jeweilige Kontrahent vergleichbaren Grundsätzen bestmöglicher Ausführung unterliegt und zur Einhaltung von Standards verpflichtet ist.

Die Best Execution Policy wird von Paladin AM mindestens einmal jährlich überprüft.

Kundenbeschwerden – § 4 Abs. 3 KAVerOV

Die Paladin AM definiert den Begriff der Beschwerde als jeglichen Ausdruck von Unzufriedenheit eines Kunden gegenüber der Gesellschaft.

Alle eingehenden Beschwerden werden bei der Gesellschaft zentral und elektronisch erfasst und bearbeitet. Nach Eingang der Beschwerde erfolgt eine Benachrichtigung an den Beschwerdeführer und an die Geschäftsleitung der Gesellschaft. Beschwerden werden möglichst innerhalb von fünf Bankarbeitstagen abschließend bearbeitet und das Ergebnis dem Beschwerdeführer mitgeteilt.

Bei Anfragen oder Beschwerden von Aktionären zu Themen, welche den Administrator betreffen, wird die Gesellschaft den Administrator zu einer Stellungnahme innerhalb von drei Bankarbeitstagen zu dem Thema bzw. der Beschwerde auffordern. Die Beantwortung der Anfrage oder Beschwerde an den Aktionär erfolgt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, durch die Gesellschaft.

Sollte eine schnelle Klärung der Beschwerde innerhalb der fünf Bankarbeitstage aufgrund der Komplexität oder anderer Gründe nicht möglich sein, so erhält der Aktionär innerhalb dieses Zeitraums eine Zwischenmeldung über den Bearbeitungsstand sowie das nach aktuellem Stand avisierte Klärungsdatum.

Eine lückenlose und umfangreiche Dokumentation über den Beschwerdeverlauf und -stand wird sichergestellt. Die im Zusammenhang mit der Beschwerde getroffenen Maßnahmen einschließlich Kulanzregelungen werden für jeden Einzelfall nachvollziehbar dokumentiert.

Eine etwaige Beschwerde ist schriftlich an

Paladin Asset Management InvAG m.v.K. und TGV
Beschwerdemanagement
Herr Mathias Richter
Lister Str. 6
30163 Hannover

oder an

info@paladin-am.com
Fax: 0511 473 53395

zu richten. Es gibt keine alternativen Streitbeilegungsverfahren.

Strategie für die Ausübung von Stimmrechten

Es ist Teil der Unternehmensphilosophie der Paladin Asset Management Investmentaktiengesellschaft, Portfoliounternehmen in einem konstruktiven Dialog zu begleiten, was auf Konfrontation ausgelegte Investments ausschließt. Vor diesem Hintergrund übt die Gesellschaft die ihr aus den Fonds (Teilgesellschaftsvermögen) zustehenden Stimmrechte in den meisten Fällen im Einklang mit den Beschlussvorlagen der Verwaltungen aus.

Dies schließt nicht aus, dass die Gesellschaft im Einzelfall gegen Beschlussvorlagen der Verwaltung stimmt und möglicherweise auch gerichtliche Verfahren einleitet, sofern sie dies zum Schutz ihrer eigenen Anleger als geboten erachtet.

Vergütungspolitik

Am 03. Juli 2013 hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) die „Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD“ veröffentlicht. Auf Basis dieser Leitlinien hat der Vorstand einen Bericht über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis erstellt.

Zentrale Anforderung an die Vergütungspolitik ist, dass diese mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar, diesem förderlich ist und nicht zur Übernahme von Risiken ermutigt, die unvereinbar mit den Risikoprofilen und Anlagebedingungen der TGV sowie der Satzung sind. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass das Vergütungssystem keine Anreize bietet, unangemessene Risiken einzugehen. Die Anreizstruktur der Mitarbeiter der Paladin AM steht im Einklang mit den Interessen der Kunden der Paladin AM.

Die Gesellschaft hat für Vorstand und Mitarbeiter eine einheitliche Vergütungspolitik. Aus diesem Grund fällt die Vergütungspolitik in den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats.

Mindestens einmal jährlich wird im Rahmen einer zentralen und unabhängigen internen Überprüfung festgestellt, ob die Vergütungspolitik gemäß den festgelegten Vergütungsvorschriften und -verfahren umgesetzt wurde. Diese Prüfung wird vom Vorstand durchgeführt und an den Aufsichtsrat berichtet.

Das Gehalt der Vorstände und Mitarbeiter setzt sich aus einer fixen und einer variablen Vergütung zusammen. Der Vorstand kann auch auf eine Vergütung verzichten. Die variable Vergütung besteht aus einer kurzfristigen Komponente, die unmittelbar ausgezahlt wird, und einer langfristigen Komponente, die bis zur Auszahlung im TGV Paladin ONE angelegt wird.

Die Auszahlung erfolgt kurz nach Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat in der ersten AR-Sitzung des Folgejahres. Die Ermittlung der variablen Vergütung stellt grundsätzlich auf die Einhaltung der in § 25a Abs. 5 KWG sowie in der InstitutsVergV niedergelegten Vorschriften ab.

Weitere Angaben zur Mitarbeitervergütung sind im jeweils aktuellen Jahresbericht auf der Homepage der Gesellschaft zu finden.

Die aktuelle Vergütungssystematik für die Mitarbeiter wurde vom Vorstand ausgearbeitet. Der Aufsichtsrat wird im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen mindestens einmal jährlich über die Vergütungspolitik informiert. Die Ausgestaltung der aktuellen Vergütungssystematik für die Geschäftsleitung liegt im Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats.

Mitteilung für die Aktionäre des Teilgesellschaftsvermögens Paladin ONE (WKN: A1W1PH / ISIN: DE000A1W1PH8) über den Wechsel der Verwahrstelle

Zum 1. Januar 2018 wechselt die Verwahrstellenfunktion für das Teilgesellschaftsvermögen Paladin ONE von der CACEIS Bank France S.A., CACEIS Bank Germany Branch, München, zur DZ PRIVATBANK S.A. Niederlassung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main.

Der Wechsel der Verwahrstelle wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt.

Aus dem Wechsel der Verwahrstelle entstehen den Aktionären keine Kosten.

Hannover, Dezember 2017

Paladin Asset Management Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital und Teilgesellschaftsvermögen
Der Vorstand