Investmentsteuergesetz | Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht

Es gibt in der Tat unterhaltsamere Themen, aber dieses hier ist wichtig und verdient unsere volle Aufmerksamkeit. Nachfolgend alles Wissenswerte zum Investmentsteuergesetz in 388 Worten.

Worum geht es?

Das Investmentsteuergesetz regelt die Besteuerung von Investmentfonds. Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2018 eine Reform beschlossen, die die Besteuerung von Fonds und Anlegern vereinfachen soll.

Das Wichtigste vorab

  • Der Paladin ONE ist nach dem KAGB als offener Publikums-AIF eingestuft. Wir haben entschieden, die Aktienquote ab Januar 2018 auf dauerhaft >51% festzusetzen.
  • Auch die Voraussetzungen für den Erwerb des Paladin ONE in einen Spezial-Investmentfonds aus InvStG §26 Nr. 1-7 werden fristgerecht erfüllt sein.
  • Der Fonds wird Gewinne aus Aktienverkäufen weiterhin zu 100% steuerfrei thesaurieren – somit besteht innerhalb des Fonds weiterhin ein stetiger Zinseszins-Effekt.

Die Neuregelungen des Investmentsteuergesetzes

Für Publikums-Investmentfonds gilt zukünftig ein Besteuerungssystem, das auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger basiert. Die wichtigsten Änderungen sind im Einzelnen in den folgenden Abschnitten aufgeführt.

Besteuerung des Publikums-Investmentfonds

  • Inländische und ausländische Fonds, die Dividenden ansparen oder ausschütten, werden künftig nach derselben Systematik besteuert. Die Steuerpflicht beschränkt sich u.a. auf inländische Bruttodividenden. Sie beträgt 15% und entspricht damit dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz und zugleich dem in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Quellensteuersatz für Dividenden.
  • Alle anderen Ertragsarten – z.B. Zinsen, Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren, Erträge aus Termingeschäften – sind auf Fondsebene steuerfrei.

Besteuerung des Anlegers

  • Ausschüttungen eines Publikums-Investmentfonds sind beim Anleger grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig.
  • Sie unterliegen bei Privatanlegern der Abgeltungsteuer mit einem Steuersatz von 25%.

Teilfreistellung auf Anlegerebene

  • Als Ausgleich für die Besteuerung der Dividenden auf Ebene des Investmentfonds wird ein Teil der Erträge, die ein Anleger aus dem Investmentfonds bezieht, von der Besteuerung freigestellt.
  • Diese sogenannte Teilfreistellung soll eine wirtschaftliche Doppelbelastung durch die Besteuerung des gleichen Ertrags sowohl auf der Fonds- als auch auf der Anlegerebene vermeiden.
  • Die Höhe der Steuerfreistellung des Anlegers wird durch den Anlageschwerpunkt des Investmentfonds bestimmt (siehe Tabelle unten).

Investiert ein Publikums-Investmentfonds überwiegend, d.h. zu mindestens 51% seines Vermögens, in Aktien, gilt er als Aktien-Investmentfonds. So wie zukünftig der Paladin ONE. Bei Aktien-Investmentfonds werden die deutschen Dividenden auf Fondsebene besteuert.

Dank der Aufnahme der Mindestquote von 51% Aktien, wird der Fondsanleger alle Einkünfte und Gewinne aus dem Fonds (Wertsteigerungen mit den Fondsanteilen, Ausschüttungen, Vorabpauschalen) zu 30% (Privatanleger), 80% (bestimmte Körperschaften) oder 60% (natürliche Personen mit Fondsanteilen im Betriebsvermögen) steuerfrei erhalten.

Die angepassten Anlagebedingungen sind seit August dieses Jahres bei der Aufsicht eingereicht. Damit gehen wir sicher, die Vorgaben des InvStG termingerecht umzusetzen.