Sondersituationen
Mit Sondersituationen bezeichnen wir einen bunten Strauß an Konstellationen am Kapitalmarkt, die eines gemeinsam haben: Die Aktien von Unternehmen, die sich in einer Sondersituation befinden, sind in der Regel von der Entwicklung der Großwetterlage an den Börsen weitgehend entkoppelt. Sie geben dem gesamten Portfolio damit insbesondere in schwachen Marktphasen eine robuste Stabilität. Gleichzeitig besteht eine in der Regel gut planbare Renditechance.
Der Ausgangspunkt für Sondersituationen sind häufig Veränderungen in der Aktionärsstruktur eines Unternehmens – neue Großaktionäre, Unternehmensverkäufe oder Übernahmen. Diese Veränderungen gehen in der Regel mit einer (deutlichen) Verringerung des Streubesitzes einher. Dies ist für viele institutionelle Investoren ein wesentlicher Grund, sich von ihrem bestehenden Investment zu verabschieden.
Dabei wird es jetzt gerade erst interessant! Denn die Veränderungen auf der Aktionärsebene haben häufig spannende Folgen. Ein neuer Großaktionär strebt letztlich auch eine Wertgenerierung an und hat hierfür regelmäßig einen klaren Fahrplan. Hierzu können beispielsweise Veränderungen in der Unternehmensstrategie oder das Heben gemeinsamer Synergieeffekte gehören. Insofern lohnt es sich, bei einem neuen Großaktionär auf dem Beifahrersitz sitzen zu bleiben.
Allerdings kommt es immer wieder vor, dass ein neuer Großaktionär seine just erworbene Beteiligung stärker in seinen Konzernverbund integrieren möchte. Dies kann durch den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag oder durch einen Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze Out) erfolgen.
Für die verbliebenen Minderheitsaktionäre ist dies natürlich unangenehm, weil sie von der weiteren positiven Unternehmensentwicklung ausgeschlossen werden. Gut ist allerdings, dass Minderheitsaktionäre in solch einem Fall durch das Gesetz geschützt sind.
Dieses fordert, dass Minderheitsaktionären eine Barabfindung (oder beim Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag auch eine Garantiedividende) geboten werden muss. Diese Zahlungen müssen die Minderheitsaktionäre „angemessen“ für den Verlust ihrer Eigentumsrechte entschädigen. Bestehen Zweifel an der Angemessenheit, wird diese im Anschluss gerichtlich überprüft.
Sondersituationen haben damit insgesamt ein sehr defensives Risikoprofil und es lässt sich relativ leicht mit ihnen Geld verdienen. Alles andere als leicht ist es allerdings, in Sondersituationen zu investieren. Denn mit Blick auf einen (dominierenden) neuen Großaktionär, ist es wichtig, die eigene Rechtsposition abgesichert zu wissen. Dies erfordert tiefgehende Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und viel Erfahrung. Genau dies bringt das Paladin-Team durch aktives Investieren in eine große Anzahl von Sondersituationen seit dem Jahr 2001 mit.